Der Inhalt des Pferdepasses kann grundlegend in zehn Abschnitte unterteilt werden.
1. Abschnitt:
Im ersten Abschnitt geht es um die Identifizierung des Pferdes. Hierzu zählen mitunter die eindeutige Lebensnummer, die Kennzeichnung mit Transpondernummer, aber auch das Abzeichendiagramm.
2. Abschnitt:
Im zweiten Abschnitt findet man die Verabreichung von Tierarzneimitteln. Hierbei muss eindeutig festgelegt werden, ob das Pferd nicht zur Schlachtung (entspricht Teil II) oder zur Schlachtung (entspricht Teil III) zum menschlichen Verzehr bestimmt ist. Das liegt daran, dass bei allen Pferden aus Teil II Medikamente zugelassen sind, die bei Pferden aus Teil III nicht zugelassen sind oder eine Wartezeit bis zur Schlachtung mit sich bringen.
3. Abschnitt:
Im dritten Abschnitt geht es um die Gültigkeit des Dokuments für die Verbringung (Lizenz).
4. Abschnitt:
Im vierten Abschnitt finden sich Angaben zum Eigentümer des Pferdes
5. Abschnitt:
Im fünften Abschnitt ist der Ursprungsnachweis – oder mit anderen Worten: die Zuchtbescheinigung – zu finden.
6. Abschnitt:
Im sechsten Abschnitt werden die Identitätskontrollen eingetragen.
7. Abschnitt:
Im siebten Abschnitt werden ausschließlich alle Impfungen gegen die Pferdegrippe eingetragen.
8. Abschnitt:
Im achten Abschnitt werden alle anderen Impfungen, welche das Pferd im Laufe seines Lebens erhalten hat, eingetragen.
9. Abschnitt:
Im neunten Abschnitt findet man die Gesundheitskontrollen des Pferdes durch Laboruntersuchungen.
10. Abschnitt:
Im zehnten Abschnitt werden die grundlegenden Gesundheitsbedingungen aufgeführt, welche jedoch mittlerweile entfallen, bzw. nicht obligatorisch sind.
Vereinfacht gesagt gibt der Equidenpass also Aufschluss darüber, welche Rasse das Pferd hat, wie sein Name ist, welches Geschlecht es hat, wie sein Lebensmittelstatus (Schlachtpferd oder Nichtschlachtpferd) ist, welche Abstammung es hat, welche äußerlichen Merkmale es aufweist (Wirbel, Abzeichen etc.), welche Impfungen es erhalten hat, was seine Lebensnummer ist, ob es einen Mikrochip besitzt und wer sein Besitzer ist.