Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit für Ridays

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://ridays.de veröffentlichte Website der Ridays.

Als Unternehmen sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) barrierefrei zugänglich zu machen.

Voraussetzungen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://ridays.de veröffentlichte Website der Ridays.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß § 14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.

Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen

RIDAYS ist das Online-Portal der position worx GmbH & Co. KG und vermittelt deutschlandweit Reiterhöfe sowie Urlaubs- und Freizeitangebote rund ums Pferd. Nutzer:innen finden mit Filter- und Suchfunktionen passende Gastgeber für Reiturlaub, Reitferien oder Wochenendausritte, lesen Blog-Artikel, Veranstaltungstipps und Serviceinfos; Gastgeber können ihre Höfe präsentieren und Buchungsanfragen erhalten. Das Portal ist jederzeit unter www.ridays.de erreichbar.

Konformitätsstatus

Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an WCAG 2.2 Level A, AA. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbeurteilung (der Inhalt wurde von einem internen Mitarbeiter oder dem Entwickler des Inhalts beurteilt) und wurde am 18.07.2025 vorgenommen.

Die Bewertung erfolgte nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, WCAG 2.2 Level A, AA). Die Website „Ridays“ hat gegenüber dem durch die WCAG 2.2 Level A, AA abgebildeten Konformitätslevel den Status:

teilweise konform: nur Teile des Inhalts sind konform.

Kommentare zu der angegebenen Konformität

Unsere Dienstleistungen und Informationen stellen wir auf unserer Website in Anlehnung an § 2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie die zugehörige Verordnung (BFSGV) bereit. Wir setzen uns dafür ein, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu gestalten – im Einklang mit den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Unsere Website wurde anhand der nachfolgend beschriebenen Konformitätskriterien überprüft und gezielt auf eine barrierearme bzw. barrierefreie Nutzung hin optimiert.

Folgende Hilfsmittel setzen wir für die Barrierefreiheit ein

Das Unternehmen nutzt easyVision von der Site Cockpit GmbH zur Optimierung von Darstellungsoptionen wie beispielsweise Kontraste, Lesemodi oder Textgröße. Das Widget wird per JavaScript geladen und kann unter Umständen durch den Einsatz von Blockern nicht geladen werden.

Das Unternehmen nutzt easyMonitoring von der Site Cockpit GmbH zur Analyse und Überwachung der Barrierefreiheit auf der Website für die wichtigsten Unterseiten auf unserer Domain. Eine automatische Anpassung von Fehlern im Rahmen der Vorgaben des BFSG findet nicht statt.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei

Unsere Website ist größtenteils mit den geltenden Anforderungen zur Barrierefreiheit vereinbar. In einzelnen Bereichen bestehen jedoch noch Barrieren, die den Zugang für Menschen mit Behinderungen einschränken können.

  • Bilder und grafische Elemente verfügen nicht durchgängig über eindeutige oder vollständige Alternativtexte.
  • Bei einigen Formularelementen sind die Beschriftungen nicht programmatisch erfassbar.
  • Die Reihenfolge der Tastaturfokussierung ist teilweise nicht logisch nachvollziehbar; zudem ist der Fokus nicht immer gut sichtbar.
  • Nicht bei allen interaktiven Elementen stimmt der zugängliche Name mit dem sichtbaren Namen überein.
  • Einige PDF-Dokumente entsprechen noch nicht den Anforderungen an barrierefreie Dokumente.

Technologieabhängigkeit

Die Website ist auf folgende Technologien für eine barrierefreie Nutzung angewiesen:

  • HTML
  • WAI-ARIA
  • CSS
  • JavaScript

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie uns ein Feedback über die Zugänglichkeit von „Ridays“ geben möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch, per E-Mail oder über eine andere angegebene Methode an unsere Kontaktperson für Barrierefreiheit. Wir tun unser Bestes, um innerhalb von 48 Stunden auf Ihr Feedback zu antworten.

Name: Jürgen Wiest
Straße: Stadtwaldgürtel 73c
PLZ / Ort: 50935 Köln
Telefon: +49 (0) 170 3300138
E-Mail: info@ridays.de

Marktüberwachungsbehörde

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist:

Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Kompetenzzentrum barrierefreie IT (KBIT)
Mauerstraße 51
40476 Düsseldorf
Telefon: 0211 9449-01

Derzeit wird die gemeinschaftliche Anstalt des öffentlichen Rechts MLBF (Marktüberwachungsbehörde der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen) mit Sitz in Magdeburg (Turmschanzenstraße 25, 39114 Magdeburg) errichtet. Nach aktuellem Stand soll diese Behörde bis zum 28.06.2025 formell errichtet sein. Ab der Errichtung dieser Behörde ist diese zentrale Marktüberwachungsstelle anstelle der einzelnen Länderbehörden zuständig.

Die Ridays arbeitet beständig an der Verbesserung der Website. Wir sind bemüht, alle im Prüfbericht vom 18.07.2025 festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Diese Erklärung wurde am 18.07.2025 mit dem „easyStatement – Generator für die Barrierefreiheitserklärung“ von Site Cockpit erstellt.